Belegstellenordnung Dunkle Biene Bayern e.V. (Stand: 02. November 2020)
- Der Belegstellenobmann regelt im Auftrag von Dunkle Biene Bayern e.V. (kurz DBB) den ordnungsgemäßen Belegstellenbetrieb. Der Belegstellenobmann kann in Abstimmung mit dem DBB weiteres Belegstellenpersonal berufen. Dieses unterstützt im Auftrag des Belegstellenobmanns den reibungslosen Verlauf der Anlieferungen und Abholungen.
- Anliefern zur Übergabestelle, Avia Tankstelle, Mappacher Str. 61, 92436 Bruck idOpf kann jeder Imker.
- Mit Anlieferung der Begattungskästchen zur Übergabestelle wird diese Belegstellenordnung automatisch anerkannt. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten.
- Bevor Königinnen angeliefert werden können, muss eine Anmeldung beim DBB/Belegstellenobmann erfolgen, bei der Menge und Termin vereinbart werden. Nähere Einzelheiten werden auf der Homepage des DBB unter www.dunkle-biene-bayern.de bekannt gegeben.
- Bei der Anlieferung und Abholung erfolgt die Kontrolle durch das Belegstellenpersonal. Bei Nichteinhalten der Belegstellenordnung wird die gesamte Anlieferung abgewiesen.
- Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung von Begattungseinheiten besteht nicht.
- Die Anlieferung erfolgt auf eigene Gefahr. Der DBB übernimmt keinerlei Haftung. Der Anlieferer hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen.
- Die Aufstellung der Begattungskästen erfolgt durch das Belegstellenpersonal. Jeder Aufstellpaltz bekommt eine Nummer.
- Für eine erfolgreiche Begattung kann keine Garantie gegeben werden.
- Im Belegstellenjournal werden erfasst:
• Tag der Anlieferung und Abholung
• Züchter mit Name und Wohnort
• Zahl der angelieferten Königinnen
• Abgabe des Gesundheitszeugnisses
• Betrag der erhobenen Belegstellengebühr
• Unterschrift des Züchters - Für die Abholung fremder Begattungseinheiten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
- Zur Anlieferung sind nur Apidea-Kästen, Mini Plus und 4er-Mini Plus zugelassen. Auf einwandfreien Zustand der Kästen ist zu achten. Die Einheiten sind wetterfest mit Namenund Adresse des Züchters zu versehen. Ohne Kennzeichnung kann nicht aufgestellt werden.
- Die Verweildauer der Begattungskästen beträgt i.d.R. 28 Tage. Ein längerer Verbleib kann mit dem Belegstellenobmann in Ausnahmefällen vereinbart werden.
- Die Völkchen müssen ausreichend mit Bienen und Futterteig versorgt sein. Honig darf nicht verwendet werden. Eine Nachversorgung durch das Belegstellenpersonal kann nicht erfolgen.
- Die Völkchen müssen drohnenfrei sein. Das Belegstellenpersonal wird dies bei der Anlieferung prüfen. Völker mit Drohnen werden ausnahmslos zurückgewiesen. Es muss eine Drohnensperre verwendet werden.
- Bei der Anlieferung ist ein gültiges Gesundheitszeugnis gemäß der jeweiligen Anordnung des für die Belegstelle zuständigen Veterinäramtes zwingend vorzulegen. Ohne gültiges Gesundheitszeugnis kann nicht aufgestellt werden.
- Das Begattungsergebnis ist durch den Züchter zeitnah bis spätestens 31. August des Beschickungsjahres mitzuteilen.
- Die Anlieferungs-und Abholtermine zu den Belegstellen werden gesondert geregelt.
- Der Beschicker erhält nach Anmeldung eine vorläufige Bestätigung seiner Anmeldung mit der Aufforderung zur Zahlung der fälligen Belegstellengebühren. Diese sind innerhalb 7 Tagen zu bezahlen. Nach Zahlungseingang erfolgt eine Bestätigung durch den DBB. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, wird die Anmeldung storniert und die vorläufig reservierten Plätze werden wieder frei gegeben.
- Sollte die angemeldete und bezahlte Anzahl an Königinnen wider Erwarten vom Anlieferer nicht erreicht werden, erfolgt keine Rückerstattung der zu viel bezahlten Gebühren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Belegstellenplätze.
- Der DBB behält es sich vor, Belegstellendurchgänge auf Grund von höherer Gewalt oder von nicht vorhersehbaren Umständen zu stornieren. Dies sind z.B. Drohnenmangel oder Verlust / Untergang / Diebstahl der Drohnenvölker.
- Sollte der Anlieferer mehr als die gemeldeten Begattungseinheiten anliefern wollen, dann ist dies VORHER mit dem Belegstellenobmann abzuklären. Die Entscheidung auf Annahme obliegt einzig und allein dem Belegstellenobmann und dem Belegstellenpersonal. Die zusätzlichen Begattungsgebühren sind dann unmittelbar vor Ort bar zu bezahlen.
- Diese Belegstellenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage von Dunkle Biene Bayern in Kraft und gilt bis eine neuere Version erscheint.
- Königinnen müssen bei Anlieferung gekennzeichnet sein. Es werden nur gekennzeichnete Königinnen an den Anlieferer zurückgegeben.
- Es gilt die Datenschutzverordung des DBB, zu finden unter https://www.dunkle-biene-bayern.de/datenschutz